Lohnsteueraußenprüfung

Lohnsteueraußenprüfung
Lohnsteuerprüfung; planmäßig, also nicht nur bei unregelmäßiger Abführung der Lohnsteuer, vom  Betriebsstättenfinanzamt im bestimmten zeitlichen Turnus (i.d.R. zwei Jahre) durchgeführte Prüfung über die ordnungsmäßige Abführung der  Lohnsteuer bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern ( Außenprüfung).
- Prüfungsumfang: Feststellung der für eine Lohnsteuer in Frage kommenden Arbeitnehmer; Höhe des gezahlten Arbeitslohns einschließlich gezahlter Sachbezüge. Zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird durch  Haftungsbescheid nachgefordert.
- Neben dem Arbeitgeber ist auch der Arbeitnehmer auf Verlangen bei der L. mitwirkungspflichtig (§ 42f EStG).

Lexikon der Economics. 2013.

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